Merkzeichen G, aG und H können alle öffentlichen Verkehrsmittel
kostenlos nutzen. Mit dem Zusatz „B” im Ausweis fährt zusätzlich eine Begleitperson unentgeltlich mit. In zwei Blog-Beiträgen haben wir übrigens alle Hintergründe zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises sowie auch die Besonderheiten zu Behindertenparkplätzen ausgearbeitet. Unterstützung beim Ein- und Aussteigen bietet gemeiniglich das Bahnpersonal oder der Busfahrer: Im Bedarfsfall, bringen sie regional eine entsprechende Auffahrrampe an. Einige Städte bieten auch einen Rufknopf an den Haltestellen an, um Unterstützung durch das Personal anzufordern. Wenn aber die vorhandenen Sitzplätze nicht durch Passagiere genutzt werden, liegt es im Ermessen des Fahrers, auch weitere Rollstühle im Bus oder im entsprechenden Abteil zu erlauben. Die jeweilige Anzahl der Stellplätze für Rollstühle in Bus und Bahn ist vom Anbieter begrenzt. Grundsätzlich ist die Mitnahme von Elektrorollstühlen etwas problematischer als die von manuellen Rollstühlen. Einige Busunternehmen transportieren zur Sicherheit keine Elektrorollstühle mehr, da diese durch ihr hohes Gewicht in Risikosituationen eine Gefahr für die Passagiere darstellen können. Das Rollstuhlmodell und das entsprechende Zubehör können auch den Angehörigen den Umgang hierbei Rollstuhl erleichtern, nur durch höhenverstellbare Schiebegriffe, durch eine Bremse etc.
Merkzeichen G, aG und H können alle öffentlichen Verkehrsmittel
kostenlos nutzen. Mit dem Zusatz „B” im Ausweis fährt zusätzlich eine Begleitperson unentgeltlich mit. In zwei Blog-Beiträgen haben wir übrigens alle Hintergründe zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises sowie auch die Besonderheiten zu Behindertenparkplätzen ausgearbeitet. Unterstützung beim Ein- und Aussteigen bietet gemeiniglich das Bahnpersonal oder der Busfahrer: Im Bedarfsfall, bringen sie regional eine entsprechende Auffahrrampe an. Einige Städte bieten auch einen Rufknopf an den Haltestellen an, um Unterstützung durch das Personal anzufordern. Wenn aber die vorhandenen Sitzplätze nicht durch Passagiere genutzt werden, liegt es im Ermessen des Fahrers, auch weitere Rollstühle im Bus oder im entsprechenden Abteil zu erlauben. Die jeweilige Anzahl der Stellplätze für Rollstühle in Bus und Bahn ist vom Anbieter begrenzt. Grundsätzlich ist die Mitnahme von Elektrorollstühlen etwas problematischer als die von manuellen Rollstühlen. Einige Busunternehmen transportieren zur Sicherheit keine Elektrorollstühle mehr, da diese durch ihr hohes Gewicht in Risikosituationen eine Gefahr für die Passagiere darstellen können. Das Rollstuhlmodell und das entsprechende Zubehör können auch den Angehörigen den Umgang hierbei Rollstuhl erleichtern, nur durch höhenverstellbare Schiebegriffe, durch eine Bremse etc.